Wenn das Erbe keine Erben hat: Was geschieht mit dem Nachlass?

Wenn das Erbe keine Erben hat: Was geschieht mit dem Nachlass?

Die meisten Menschen beschäftigen sich ungern mit der Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Besitz geschieht – besonders dann, wenn sie keine nahen Angehörigen haben. Doch jedes Jahr gibt es in Deutschland Nachlässe, für die sich keine Erben finden. Was passiert in einem solchen Fall, und wer kümmert sich um das Vermögen? Hier erfahren Sie, wie der deutsche Staat mit erblosen Nachlässen umgeht und wie Sie selbst vorsorgen können.
Wenn keine Erben vorhanden sind
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erben zunächst die nächsten Verwandten: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und deren Nachkommen. Gibt es keine Angehörigen dieser Ordnungen und wurde auch kein Testament errichtet, gilt der Nachlass als erblos.
In diesem Fall tritt der Staat als sogenannter gesetzlicher Erbe ein. Das bedeutet: Das Vermögen des Verstorbenen geht auf das jeweilige Bundesland über, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat.
Die Rolle des Staates als Erbe
Bevor der Staat tatsächlich erbt, prüft das Nachlassgericht, ob wirklich keine Erben vorhanden sind. Dazu werden Melderegister, Kirchenbücher und gegebenenfalls auch internationale Register herangezogen. Erst wenn feststeht, dass keine erbberechtigten Personen existieren, wird das Bundesland Erbe.
Das Nachlassgericht bestellt in der Regel einen Nachlasspfleger, der den Nachlass sichert, Schulden begleicht und Vermögenswerte verwertet. Immobilien, Wertpapiere oder persönliche Gegenstände werden verkauft, und der Erlös fließt in die Landeskasse.
Was geschieht mit dem Geld?
Das geerbte Vermögen wird nicht einfach dem allgemeinen Staatshaushalt zugeschlagen. Viele Bundesländer führen die Mittel aus erblosen Nachlässen speziellen Stiftungen oder Fonds zu, die gemeinnützige Zwecke fördern – etwa Bildung, Kultur, Denkmalschutz oder soziale Projekte. Die genaue Verwendung variiert von Land zu Land.
So kann das Vermögen eines Menschen, der keine Erben hinterlässt, letztlich doch noch der Allgemeinheit zugutekommen.
Wie Sie selbst vorsorgen können
Wer sicherstellen möchte, dass sein Nachlass nach eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte ein Testament errichten. Darin können Sie festlegen, wer erben soll – sei es eine befreundete Person, eine entfernte Verwandte oder eine wohltätige Organisation.
Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Wichtig ist, dass es eindeutig formuliert und rechtlich wirksam ist. Eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, Fehler zu vermeiden.
Mit einem Testament können Sie zum Beispiel bestimmen, dass:
- eine gemeinnützige Stiftung einen Teil Ihres Vermögens erhält,
- ein Freund oder eine Nachbarin bestimmte Erinnerungsstücke bekommt,
- Ihr Haus oder Ihre Wohnung an eine Person Ihres Vertrauens übergeht.
Was, wenn entfernte Verwandte auftauchen?
Manchmal stellt sich erst nach längerer Zeit heraus, dass es doch noch entfernte Verwandte gibt – etwa Cousins oder Cousinen. Diese können erben, wenn sie ihr Verwandtschaftsverhältnis nachweisen können. Die gesetzliche Erbfolge reicht in Deutschland bis zu den Großeltern und deren Nachkommen, also bis zu Cousins und Cousinen. Gibt es darüber hinaus keine Verwandten, bleibt der Staat Erbe.
Ein Thema mit Weitblick
Sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen, fällt vielen schwer. Doch gerade wer keine nahen Angehörigen hat, sollte frühzeitig überlegen, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Ein Testament ist nicht nur ein juristisches Dokument, sondern auch eine Möglichkeit, Werte und Überzeugungen weiterzugeben.
Wenn das Erbe keine Erben hat, übernimmt der Staat – doch mit einer rechtzeitigen Verfügung können Sie selbst bestimmen, wem Ihr Lebenswerk zugutekommt.









